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Ferienhausvermietung – wie können Gäste kontaktlos bezahlen?

Beim kontaktlosen Bezahlen muss der Kunde weder eine Unterschrift leisten noch eine PIN eingeben. Kunden bezahlen mit ihrer Karte, indem sie sie mit kurzem Abstand an ein Terminal halten, oder sie benutzen ihr mobiles Endgerät. Die Übermittlung der Zahlungsdaten erfolgt per NFC-Technologie, der sogenannten Near Field Communication. Die Akzeptanz der kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten ist seit 2019 drastisch angestiegen. Kontaktlos zu bezahlen, liegt im Trend und wird sich in vielen weiteren Bereichen, nicht nur dem Einzelhandel, etablieren. Auch bei der Vermietung von Ferienunterkünften wünschen sich die Gäste kontaktlose Möglichkeiten.

Fakt ist – kontaktlos bezahlen ist keine Modeerscheinung

Das kontaktlose Bezahlen ist kein vorübergehender Trend. Im Gegenteil, es kommt in immer mehr Bereichen zum Einsatz. Das kann mithilfe von NFC-fähigen Karten geschehen, In-App-Käufen oder digitalen Wallets. Denn die Kunden haben sich an die schnellen Abläufe ohne PIN-Eingabe gewöhnt und wollen nicht mehr zu den etwas umständlicheren Verfahren zurückkehren.

Beim kontaktlosen Bezahlen ist es nicht mehr notwendig, die Karte in ein Bezahlterminal zu stecken oder den Magnetstreifen durchzuziehen. Moderne Kartenlesegeräte sind mit kleinen Antennen ausgestattet, die die Daten der Karte sicher empfangen, wenn die Karte mit einem entsprechenden Chip ausgestattet ist. Das ist heute bei mehr als 75 Prozent der Karten der Fall. Die Datenübertragung erfolgt dabei per Tokenisierung, also der Digitalisierung der Daten.

Mobile Zahlungsterminals sind eine Möglichkeit

Wenn Gäste die Ferienwohnung vor Ort bezahlen wollen, bietet es sich an, ein mobiles Zahlungsterminal oder ein EC-Kartenlesegerät vorzuhalten. Die mobilen Geräte haben den Vorteil, dass sie nicht beispielsweise im Büro fest installiert sind. Der Gastgeber kann die Geräte bei der Ankunft der Gäste einfach überall hin mitnehmen und dort dann auch die Zahlung annehmen. Das ist nicht nur beim Check-In von Vorteil, sondern auch, wenn im Restaurant, an der Bar oder im Frühstücks-Café bargeldlos bezahlt werden soll. Sogar für weitere Angebote im Ferienareal, beispielsweise beim Boot- oder Fahrradverleih, ist das EC-Kartenlesegerät ein Vorteil für Gastgeber und Gäste gleichermaßen.

Die mobilen POS-Terminals akzeptieren dabei meistens nicht nur EC-Karten, sondern auch Kredit- und Debitkarten. Wichtig ist, dass eine sichere Verbindung mit dem Internet möglich ist. Mobile POS machen das kontaktlose Bezahlen direkt beim Kunden möglich.

Digitale Wallets

Eine weitere Möglichkeit, wie Gäste für die Ferienunterkunft kontaktlos bezahlen können, sind digitale Wallets, beispielsweise Google Pay oder Apple Pay, die alle das NFC-Protokoll als Standard verwenden. Besonders für größere Beträge eignen sie sich sehr gut, wenn beispielsweise der Betrag das Bezahllimit für kontaktlose Bezahlaktionen übersteigt. Hier kommen auch Bezahlanbieter wie Paypal oder Skrill beispielsweise.

Die großen Kreditkartenunternehmen haben ein eigenes Wallet auf den Markt gebracht. Darin lassen sich bereits vorhandene Karten integrieren, entweder über die Bank direkt oder über die Internetseite des Kreditkartenanbieters. Diese Methode heißt Click to Pay oder auch SRC (Secure Remote Commerce). Kunden können damit komfortabel bezahlen, denn alle für die Transaktion wichtigen Daten sind bereits im System hinterlegt. Mit einem transaktionsspezifischen Kryptogramm erfolgt dann die Bezahlung. Muss der Kunde seine Karte wechseln, weil sie beispielsweise abgelaufen ist, geht das ganz einfach in der Hintergrundverarbeitung. Der Übergang funktioniert reibungslos.

Zahlungslinks für die Bezahlung zur Verfügung stellen

Eine andere Möglichkeit kann bereits im Vorfeld erfolgen oder wenn der Gast ankommt. Dafür ist kein weiteres Equipment notwendig und es geht auch sehr schnell. Gastgeber schicken ihrem Gast einfach einen Zahlungslink. Dieser kann dann einfach die Möglichkeit Pay by Link nutzen. Damit gelangt der Kunde zu einer sicheren Zahlungsseite und kann den geschuldeten Betrag schnell und einfach bezahlen. Die Linkübersendung erfolgt beispielsweise per Chat, Social Media, E-Mail oder auch per SMS. Je nach Zahlungsanbieter kann sich die Begrifflichkeit ein wenig ändern.

Damit ist es möglich, Zahlungen über eine Internetseite zu akzeptieren, die sich über verschiedene Endgeräte bedienen lässt. Dafür brauchen weder die Kunden noch die Gastgeber eine eigene Website, eine App oder andere Ausrüstung. Über einen Zahlungslink ist es möglich, mehrere Zahlungen zu akzeptieren, wenn sich beispielsweise mehrere Gäste sich das Feriendomizil teilen und jeder seinen Anteil selbst bezahlen möchte.

Welche Vorteile hat das kontaktlose Bezahlen für Gastgeber?

Wenn ein Gastgeber sich für eine oder sogar mehrere kontaktlose Bezahlmöglichkeiten entscheidet, zeigt er damit, dass er auf der Höhe der Zeit ist, dass er in der Lage ist, die neusten Innovationen zu nutzen und die Bedürfnisse der Gäste im Auge hat. Durch geschicktes Marketing, beispielsweise das kontaktlose Bezahlen in Verbindung mit einem Treueprogramm, lässt sich die Kundenbindung stärken. Das können Cashback-Angebote sein oder auch flexiblere Reiseoptionen. In der Folge kann das bessere Onlinebewertungen und höhere Buchungsraten bedeuten.

Anliegen Datensicherheit

Den Gästen ist die digitale Sicherheit ein wichtiges Anliegen. Durch Hacker kann erheblicher Schaden entstehen. Unternehmen sollten hier ihren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit bieten, vor allem wenn sie hoffen, dass die Gäste erneut buchen. Kontaktlose Bezahlmöglichkeiten bieten dabei einen zusätzlichen Vorteil in Bezug auf Datenschutzverletzungen. Sollte eine Karte verloren gehen oder ein Smartphone gestohlen werden, lassen sich alle Transaktionen mit sofortiger Wirkung stornieren. Doppelbuchungen sind ausgeschlossen, vor allem bei Betrugsverdacht. Die eingesetzte Technologie ist die gleiche, die große Finanzinstitute verwenden. Für die Kunden bedeutet dies Schutz für die persönlichen Daten und ein zusätzliches Gefühl von Vertrauen.

Abbildung 1: Pixabay ©ahmadardity (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: Pixabay ©launchpresso (CC0 Public Domain)
Abbildung 3: Pixabay ©wir_sind_klein (CC0 Public Domain)



4. Januar 2024 17:20