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Rechtsform Ferienhaus Vermietung: UG, GbR & KG im Vergleich

Für Geschäftsleute, die im Bereich der Ferienhäuser von privaten Vermietern in Deutschland tätig werden möchten, ist die Wahl der passenden Rechtsform ein wichtiger erster Schritt. Ob UG (haftungsbeschränkt), GbR oder KG die "bessere" Wahl darstellt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom gewünschten Grad der Haftungsbeschränkung und der Komplexität der Unternehmensstruktur.

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Die GbR zeichnet sich durch ihre Einfachheit aus. Sie ist oft mit einer formlosen Vereinbarung zwischen den Partnern (falls mehrere Vermieter beteiligt sind) schnell gegründet. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, und es gibt weniger formale Anforderungen. Der Firmenname der GbR leitet sich üblicherweise von den Namen der Gesellschafter ab.

Allerdings tragen alle Gesellschafter eine direkte und unbeschränkte Haftung mit ihrem Privatvermögen. Sollte das Ferienhausgeschäft Schulden machen oder rechtliche Probleme entstehen, ist Ihr persönliches Vermögen gefährdet.

Die GbR kann geeignet sein, wenn Sie der alleinige Vermieter sind oder wenn die Vermieter sich gut kennen und mit der gemeinsamen unbeschränkten Haftung einverstanden sind. Sie wird oft für kleinere, nicht-kommerzielle Aktivitäten genutzt, kann aber auch für Ferienhäuser in Frage kommen. Eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt für eine GbR nicht.

UG (haftungsbeschränkt)

Ein wesentlicher Vorteil der UG (haftungsbeschränkt) ist die beschränkte Haftung. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, wodurch Ihr privates Vermögen geschützt wird. Dies ist besonders relevant, wenn Sie ein Geschäftskonto für UG eröffnen möchten, um die Finanzen klar von Ihrem Privatvermögen zu trennen.

Die Gründung einer UG erfordert mehr Formalitäten als eine GbR, einschließlich eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags, notarieller Beglaubigung und der Eintragung ins Handelsregister. Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 1 Euro.

Eine UG ist verpflichtet, 25% ihres jährlichen Überschusses als gesetzliche Rücklage anzusparen, bis das Mindeststammkapital einer GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Die UG ist eine gute Option, wenn Sie den Schutz der beschränkten Haftung ohne das hohe Anfangskapital einer GmbH wünschen. Dies kann attraktiv sein, wenn das Ferienhausgeschäft voraussichtlich höhere Einnahmen generiert oder größere Risiken birgt.

KG (Kommanditgesellschaft)

Die KG zeichnet sich durch eine gemischte Haftung aus. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern:

  • Komplementär: Haftet unbeschränkt.
  • Kommanditist: Haftet nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.

Die Struktur der KG erfordert mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Ein gesetzliches Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Die KG wird ins Handelsregister eingetragen.

Die KG ist für private Vermieter von Ferienhäusern eher unüblich, es sei denn, es gibt spezifische Gründe für Partner mit unterschiedlicher Haftung. Zum Beispiel, wenn eine Person das Geschäft mit voller Haftung führt und andere Kapital mit begrenztem Risiko investieren.

Welche Rechtsform ist "besser"?

Für private Vermieter von Ferienhäusern bietet die UG (haftungsbeschränkt) oft eine gute Balance zwischen beschränkter Haftung und überschaubaren Gründungsanforderungen, insbesondere wenn das Geschäft mehr als nur eine sehr kleine Tätigkeit sein soll. Die beschränkte Haftung schützt Ihr privates Vermögen, was bei unvorhergesehenen Problemen entscheidend sein kann.

Die GbR ist einfacher zu gründen, was für einen einzelnen Vermieter oder eine sehr informelle Struktur attraktiv sein kann. Die unbeschränkte Haftung ist jedoch ein erheblicher Nachteil, wenn das Geschäft irgendein Risiko birgt.

Die KG ist komplexer und wird typischerweise verwendet, wenn eine klare Unterscheidung in den Rollen und Haftungspräferenzen der Partner besteht, was bei einzelnen privaten Vermietern weniger wahrscheinlich ist.

Empfehlung

Daher gilt für Ferienhäuser von privaten Vermietern:

  • Die UG ist oft eine gute Wahl aufgrund der beschränkten Haftung.
  • Die GbR kann für sehr kleine, risikoarme Betriebe oder einen einzelnen Vermieter geeignet sein, der Einfachheit der Haftungsbeschränkung vorzieht.
  • Die KG ist für typische private Vermieter eher nicht die beste Option, es sei denn, es bestehen spezifische Partnerschaftsstrukturen mit unterschiedlichen Haftungsrollen.

Es wird dringend empfohlen, sich von einem Rechts- und Steuerberater in Deutschland beraten zu lassen, um die für Ihre spezifische Situation am besten geeignete Rechtsform zu ermitteln, da es steuerliche Auswirkungen und andere zu berücksichtigende Faktoren geben kann.

30. Mai 2025 15:00