Berufsunfähigkeitsversicherung: Nicht nur zuhause sinnvoll!
Spätestens mit dem Einstieg ins Berufsleben raten Versicherungsmakler dazu, eine sogenannte
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je früher diese private Versicherung abgeschlossen wird, desto besser für den Versicherten. Viele Berufstätige müssen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis, welches die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit auf Dauer unmöglich macht. Bleibt das regelmäßige, monatliche Gehalt dann aus, können Arbeitnehmer schnell in Existenznöte geraten. Auf staatliche Hilfen wie beispielsweise die Erwerbsminderungsrente kann sich niemand verlassen, denn diese Gelder werden nur unter sehr strengen und bestimmten Voraussetzungen überhaupt ausgezahlt und sind derart niedrig, dass sie ein zuvor festes Gehalt natürlich nicht ansatzweise ersetzen können.
Die finanziellen Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit sind erheblich
Das Risiko, die eigene Berufsunfähigkeit abzusichern, sollte also in die eigenen Hände genommen werden. Wenn eine berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann, greifen laut dem BU-Expertenportal Berufsunfähigkeitsversicherung.de die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es wird dann die vertraglich vereinbarte Monatsrente gezahlt, diese Versicherung sichert also den Lebensunterhalt langfristig, wenn die eigene Arbeitskraft eingebüßt wurde. Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Wer arbeitsunfähig ist, kehrt in der Regel nach einer gewissen Zeit wieder an seinen Arbeitsplatz zurück. Wer jedoch berufsunfähig ist, kann seine berufliche Tätigkeit auch über längere Sicht wahrscheinlich nicht mehr ausüben. Es handelt sich also um einen Dauerzustand der Arbeitsunfähigkeit und erst in diesem Fall leistet dann auch die private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.Psychische Erkrankungen wichtigster Grund für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit
Tritt der Leistungsfall ein, so muss die Versicherung die Berufsunfähigkeit erst einmal bestätigen durch die Einholung eines unabhängigen ärztlichen Gutachtens, welches die Berufsunfähigkeit bescheinigt. Doch auch eine anerkannte Berufsunfähigkeit ist nicht in Stein gemeißelt. Der Versicherer kann nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums also erneut an den Versicherungsnehmer herantreten, um zu überprüfen, ob die Berufsunfähigkeit auch weiterhin besteht und in welchem Umfang. Bessert sich der gesundheitliche Zustand und die Arbeitsfähigkeit ist irgendwann wieder gegeben, so fallen die Leistungen weg. Eine Rückzahlung erhaltener Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch ausgeschlossen. Heutzutage sind Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparates die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Unfälle spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle.Möglichst frühzeitiger Versicherungsabschluss sichert niedrige Beitragszahlungen
Wie hoch die tatsächliche monatliche Rente im Leistungsfall ausfällt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die mögliche Höhe einer monatlichen Zahlung aus der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich nicht gesetzlich geregelt und kann zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen prinzipiell frei ausgehandelt werden. Sie richtet sich allerdings in der Regel nach dem Bruttogehalt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Im Leistungsfall gelten 70 % des Bruttogehaltes als monatliche Zahlung als ideal, um finanzielle Ausfälle möglichst gut abfedern zu können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch deshalb möglichst frühzeitig beim Eintritt ins Berufsleben abgeschlossen werden, um die Beiträge niedrig zu halten und das über die gesamte Vertragslaufzeit.

Ein BU-Versicherungsvergleich ist sinnvoll und empfehlenswert
Aufgrund der vielen Anbieter für BU-Versicherungen ist ein Tarifvergleich dringend anzuraten. Anders als bspw. bei einem Vergleich von Zahnzusatzversicherungen geht es bei der BUV um deutlich höhere Beiträge, höhere Versicherungssummen und kompliziertere Tarifbedingungen. Nicht selten kommt es bei der Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung zu rechtlichen Streitigkeiten. Aufgrund der großen Unterschiede in Leistungsumfang und Beitragskosten empfiehlt jeder Versicherungsmakler einen Vergleich der BU-Tarife am Markt.Jede Berufsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Gutachten belegt werden
Die Höhe der Beiträge ist aber auch abhängig vom Versicherungsunternehmen selbst und natürlich auch von der möglichen Höhe einer monatlichen Rentenzahlung im Leistungsfall. In jedem Fall muss ein schriftlicher Leistungsantrag gestellt werden, dem dann die Leistungsprüfung folgt. Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass sich der Zustand beispielsweise durch eine Reha Maßnahme wieder verbessern kann, so können keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erwartet werden. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber zunächst Krankengeld, welches bei einer Dauer von mehr als 6 Wochen dann auch von der Krankenkasse gezahlt wird. Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 70 % des letzten Bruttogehaltes. Immerhin werden statistisch gesehen etwa 80 % der Anträge auf Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anstandslos bewilligt. Im Falle einer Ablehnung ist der häufigste Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, ob eine berufliche Tätigkeit tatsächlich zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.Bei einem Vertragsabschluss Vorerkrankungen stets korrekt angeben
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss wahrheitsgemäß Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Daraufhin können bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Hat jemand beispielsweise eine ausgeprägte Sehschwäche, so kann sich der Leistungsausschluss in einer Police beispielsweise auf das Merkmal Blindheit beziehen. Sollte sich im Leistungsfall herausstellen, dass Fragen zur Gesundheit wahrheitswidrig beantwortet wurden, so kann dies dazu führen, dass ein Versicherer überhaupt nicht leisten muss. In diesen Fällen kann es also dazu kommen, dass eine Berufsunfähigkeitsrente komplett verweigert werden kann, obwohl jahrelang Beiträge eingezahlt worden sind. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind beispielsweise die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die private Unfallversicherung oder die Dread-Disease-Versicherung, welche im Leistungsfall keine monatliche Rente sondern einen Einmalbetrag auszahlt. Diese Versicherungen bieten aber nicht den umfangreichen Schutz, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. So leistet eine private Unfallversicherung nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit, welche durch Krankheit verursacht wurde.Dec. 27, 2021, 8:53 p.m.