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Schäden in der Ferienwohnung: Was muss man wissen?

Wenn anderen Menschen ein Schaden entsteht, muss der Verursacher für diesen haften. Diese finanzielle Haftung kann entweder durch eine vorliegende Haftpflichtversicherung übernommen oder mithilfe des privaten Vermögens beglichen werden.

Auch im Urlaub ist dieser Grundsatz des Gesetzes nicht außer Kraft gesetzt. Demnach gilt er ebenfalls, wenn innerhalb Deutschlands eine Ferienwohnung bewohnt wird. Kommt es zu einer Beschädigung der Immobilie durch die Mieter, stellt sich jedoch für viele Urlauber die Frage, ob ihre Versicherung für den Schaden entstanden ist, aufkommt.

Sorgt beispielsweise ein unachtsam geschossener Fußball dafür, dass eine Fensterscheibe in der Ferienwohnung zerstört wird, muss diese natürlich zeitnah repariert werden, etwa durch die Glaserei Glasengel für Notverglasung. Doch wer kommt für die dabei entstehenden Kosten auf?

Beschädigtes Inventar – Wer haftet in der Ferienwohnung?

Grundsätzlich besteht für den Vermieter der Anspruch auf Schadenersatz, wenn ein Schaden am Inventar des Ferienhauses entsteht. Allerdings sollten Urlauber, die für die Beschädigung verantwortlich sind, ihren vorliegenden Haftpflichtversicherungs-Vertrag gründlich studieren.

Es stellt nämlich nicht den Standard dar, dass in der Haftpflichtversicherung auch gemietete oder geliehene Gegenstände einbezogen sind. Sind diese in dem vorhandenen Versicherungsschutz nicht inkludiert, wird die Versicherung für den Schaden in der Ferienwohnung nicht aufkommen.

Es sind jedoch immer mehr Versicherungen zu finden, die es ermöglichen, derartige Schäden bis zu einer gewissen Summe in die Versicherungspolice einzuschließen. Ist dies der Fall, wird der Schaden durch die Versicherung auch dann übernommen, wenn in der Ferienwohnung der Vorhang abgerissen oder ein Glas Rotwein auf dem Teppich verschüttet wurde. Zu dem Inventar der Ferienwohnung zählen grundsätzlich alle Dinge, die im Gebäude nicht fest verbaut sind, wie beispielsweise die Couch oder der Teppich.

Diejenigen, die auch im Rahmen ihres Urlaubs in einem Ferienhaus rundum abgesichert sein möchten, sollten ihre Haftpflichtversicherung demnach um geliehene Einrichtungen und Gegenstände erweitern.

Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen und gegebenenfalls anpassen

Grundsätzlich ist es für Verbraucher jedoch immer empfehlenswert, ihre private Haftpflichtversicherung in regelmäßigen Abständen einer Prüfung zu unterziehen und diese, falls sinnvoll, an neue Gegebenheiten anzupassen.

Oft kann in neueren Versicherungsverträgen eine größere Anzahl von Risiken versichert werden, ohne, dass der Preis für diese merklich ansteigt.

Schäden an der Ferienimmobilie – Welche Versicherung ist zuständig?

Immer inkludiert sind in der Haftpflichtversicherung jedoch Beschädigungen, welche an gepachteten oder gemieteten Immobilien entstehen. Dabei ist es unabhängig, ob es sich um die Ferien- oder die herkömmliche Mietwohnung handelt.

Sollte demnach beispielsweise die Tür der angemieteten Ferienwohnung beschädigt werden oder sich ein Wasserschaden auf dem Fußboden ereignen, wird der jeweilige Schaden durch die private Haftpflichtversicherung übernommen. Zu dem Gebäude gehören dabei sämtliche Komponenten, die mit diesem fest verbunden sind, wie etwa die Badewanne, das Parkett oder die Regenrinne. Es kommt jedoch in hohem Maße darauf an, dass der Schaden der Versicherung nach seiner Entstehung umgehend gemeldet wird, damit diese die Regulierung schnellstmöglich einleiten kann.

Die Regelungen in einer über Airbnb gemieteten Wohnung gestalten sich im Übrigen ähnlich. Die Haftpflichtversicherung muss – um für beschädigtes Inventar zu haften – so ebenfalls Beschädigungen an gemieteten Gegenständen umfassen. Einen ausreichenden Schutz bieten die Garantien und Versicherung, welche durch Airbnb und ähnliche Portale angeboten werden, in der Regel nicht. Die Hürden, um einen entstanden Schaden zu melden, zeigen sich nämlich als überaus hoch, außerdem fallen die jeweiligen Versicherungssummen sehr gering aus.

16. Mai 2022 15:51